Beschreibung
Ein Luft-Kindergarten für Ihr Event
Der erhöhte Eingangsbereich des luftigen „Kindergartens“ macht ein Herausfallen unmöglich. Die maximale Anzahl von Kindern, die gleichzeitig auf dieser Hüpfburg toben dürfen, ist auf acht beschränkt. In den Seitenwänden der Hüpfburg befinden sich zwei große, mit Netzen versehene Gucklöcher. Eine permanente Luftzirkulation im Inneren der Hüpfburg „Kindergarten“ ist somit gesichert. Die kleinen Hopser sind also bestens geschützt und können auf Ihrem Event einen fantastischen Tag erleben.
Lieferung bis zu 100 km inklusive (im Auf- & Abbau Paket enthalten)
Sie können beziehungsweise möchten Ihr Eventmodul nicht selbst abholen? Kein Problem! Wir übernehmen gerne die Anlieferung, Auf- & Abbau und die Rückholung Ihres Eventmoduls.
Beträgt die Gesamtfahrstrecke bis zu 100 km, ist die Lieferung der Eventmodule im Preis mit inbegriffen.
Mit Gesamtfahrstrecke meinen wir: Die Lieferung im Umkreis von 25 km ist frei Haus! Die Gesamtfahrstrecke setzt sich dabei zusammen aus Hin- und Rückfahrt, jeweils für die Anlieferung und Abholung. Für die Anmietung ohne Betreuung ergibt dies 4 Wegstrecken, zwei für die Anlieferung und zwei für die Abholung.
Sollte die Gesamtfahrstrecke von 100 km überschritten werden, müssen wir Ihnen Transportkosten berechnen. Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage der Eventmodule den Standort Ihres Events an, damit wir die eventuell anfallenden Lieferkosten für Sie berechnen können.
Kalkulieren Sie bitte zudem, dass je nach Entfernung und Länge Ihres Events Übernachtungskosten für den jeweiligen Eventbetreuer anfallen können.
Versicherungsschutz
Wir sind betriebshaftpflichtversichert bei der AXA Versicherung AG
Die Versicherungsbedingungen können bei der Anmietung gerne eingesehen werden.
AXA Versicherung |
Deckungssumme |
Personenschäden |
2.000.000,00.€ |
Sachschäden |
2.000.000,00 € |
Vermögensschäden |
2.000.000,00 € |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn das Mietobjekt von uns aufgebaut wurde oder wenn es durch unser Personal betreut wird.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine Attraktion vom Mieter selbst abgeholt und aufgebaut wird. Der Mieter haftet für alle Schäden an Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Wir empfehlen dem Mieter, eine Veranstalterhaftpflicht für die Veranstaltung bei seiner Versicherung abzuschließen.
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